Alena Richstein | Hebamme | 0176 20026764 | mail@hebamme-hallertau.de
§ 1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der jeweilige Berufsordnung nennen (BayHebBO) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
§ 2 Datenweitergabe
Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
§ 3 Aufbewahrung und Löschung der Daten
Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
§ 4 Rechte der Versicherten und Kontakt zum Datenschutz
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
Alena Richstein | Hebamme | 0176 20026764 | mail@hebamme-hallertau.de
Lea Wald | Hebamme | 0179 6832727 | info@hebamme-lea-wald.de
§ 1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses erheben, verarbeiten und nutzen wir, Alena Richstein und Lea Wald als Hebammen, personenbezogene Daten der Kursteilnehmer*innen und ihrer Begleitpersonen. Dies umfasst insbesondere Namen, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer), Geburtsdaten sowie weitere kursbezogene Informationen. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Organisation, Durchführung und Abrechnung des Kurses genutzt und in elektronischer sowie nicht elektronischer Form gespeichert.
§ 2 Datenweitergabe und Zusammenarbeit
Zur bestmöglichen Betreuung und Organisation tauschen wir, Alena Richstein und Lea Wald, die für den Kurs relevanten personenbezogenen Daten der Teilnehmenden untereinander aus. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten oder der begleitenden Person, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 3 Aufbewahrung und Löschung der Daten
Die Daten der teilnehmenden Personen werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
§ 4 Rechte der Versicherten und Kontakt zum Datenschutz
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben die teilnehmenden Personen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Teilnehmern werden darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann den teilnehmenden Personen gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch können diese jederzeit formlos gegenüber den Hebammen erklären. Die Teilnehmer haben zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.